# KI-Kompetenz-Pflicht: was Art. 4 AI Act wirklich verlangt

> Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 AI Act von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Seit dem Digital Omnibus vom Juli 2026 heißt es ausdrücklich „Maßnahmen ergreifen“, ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Ein Zertifikat ist nicht nötig. Sinnvoll sind kurze Schulung, schriftliche Regeln und eine Dokumentation.

- URL: https://dein-privater-assistent.de/datenschutz-und-grenzen/ki-kompetenz-pflicht/
- Sprache: de
- Aktualisiert: 2026-10-19
- Herausgeber: Dein privater Assistent (OnlineBuilders LLC, https://onlinebuilders.biz)

Kaum eine EU-Regel hat in kleinen Firmen so viel Verunsicherung ausgelöst wie Art. 4 der KI-Verordnung. Seit Februar 2025 kursieren Angebote für „Pflichtschulungen mit Zertifikat“, oft mit dem Hinweis auf drohende Millionenbußgelder. Beides trifft den Kern nicht.

Dazu kommt, dass sich der Text im Sommer 2026 geändert hat. Viele Ratgeber im Netz beziehen sich noch auf die alte Fassung.

## Was Art. 4 AI Act verlangt

Die ursprüngliche Fassung, gültig seit dem 2. Februar 2025, verlangte von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.

Mit dem sogenannten Digital Omnibus on AI, der [Verordnung (EU) 2026/1744](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj) vom 8. Juli 2026, wurde Art. 4 neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Der neue Text stellt ausdrücklich klar, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren muss. Zugleich soll die EU-Kommission praktische Beispiele veröffentlichen, und das KI-Gremium soll Empfehlungen beschließen.

Die Verordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft. Die Pflicht ist damit nicht weggefallen. Sie ist nur realistischer formuliert.

Für die Praxis ändert sich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Wer schon 2025 eine Schulung gemacht und Regeln aufgeschrieben hat, muss nichts zurückdrehen. Wer noch nichts getan hat, sollte jetzt anfangen.

**KI-Kompetenz und AI Act: die wichtigsten Daten**

- **2. Feb. 2025:** Art. 4 (KI-Kompetenz) und die Verbote gelten.
- **8. Juli 2026:** Digital Omnibus on AI wird beschlossen.
- **27. Juli 2026:** Neue Fassung von Art. 4 in Kraft: „Maßnahmen ergreifen“ statt „sicherstellen“.
- **29. Juli 2026:** Deutsches KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraft, Bundesnetzagentur zuständig.
- **August 2026:** Aufsicht und Durchsetzung durch nationale Behörden beginnen.
- **2. Dez. 2027:** Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (verschoben).

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 und (EU) 2026/1744; KI-MIG; EU-Kommission

## Wer betroffen ist

Betreiber im Sinne des AI Act ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Das trifft praktisch jede Firma, deren Beschäftigte mit ChatGPT, Copilot oder einem KI-Übersetzungswerkzeug arbeiten. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle.

Die EU-Kommission beantwortet in ihren [Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers) genau diesen Fall: Ein Unternehmen, dessen Mitarbeitende ChatGPT für Marketingtexte oder Übersetzungen nutzen, sollte die Anforderung erfüllen und die Beschäftigten über spezifische Risiken informieren, etwa Halluzinationen. Erfasst sind dabei nicht nur Angestellte, sondern auch Personen, die im Auftrag mit den Systemen arbeiten, also unter Umständen Freelancer oder Dienstleister.

## Was ausreicht und was nicht nötig ist

Die Kommission ist an diesem Punkt erfreulich klar: Ein Zertifikat ist nicht nötig. Es gibt keine Pflichtschulung mit fester Stundenzahl. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt davon ab, welche Systeme genutzt werden, wofür, mit welchem Vorwissen und mit welchem Risiko für Betroffene. Sich nur auf die Bedienungsanleitung des Anbieters zu verlassen, reicht laut Kommission allerdings oft nicht.

Für ein typisches kleines Büro, das KI für Texte und Mails, manchmal für Recherche nutzt, halten wir drei Bausteine für angemessen:

**KI-Kompetenz im kleinen Büro: ein realistisches Paket**

- [ ] **Kurzschulung** (60 bis 90 Minuten): Wie funktionieren Sprachmodelle, was sind Halluzinationen, was darf nicht in den Chat
- [ ] **Schriftliche Nutzungsregel** mit erlaubten Werkzeugen, tabu-Daten und Prüfpflicht
- [ ] **Ansprechperson** für Fragen und neue Werkzeuge
- [ ] **Dokumentation** von Datum, Teilnehmenden und Inhalten
- [ ] **Auffrischung** bei neuen Werkzeugen oder einmal im Jahr

Für Bereiche mit höherem Risiko, etwa wenn KI bei Bewerbungen, Kreditentscheidungen oder medizinischen Fragen hilft, reicht das nicht. Dort gelten zusätzliche Pflichten, für Hochrisiko-Systeme auch eine Schulung zur menschlichen Aufsicht. Deren Anwendung wurde durch den Omnibus allerdings auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben.

## Was die Schulung inhaltlich abdecken sollte

Eine gute Kurzschulung ist praktisch, nicht akademisch. Sie beantwortet vier Fragen, die sich jeder im Team stellt.

Wie funktioniert das Werkzeug grob? Ein Sprachmodell erzeugt wahrscheinliche Texte, es schlägt nicht in einer Datenbank nach. Daraus folgt, warum es Fehler macht. Der Beitrag über [KI-Halluzinationen](https://dein-privater-assistent.de/datenschutz-und-grenzen/ki-halluzinationen/) eignet sich gut als Grundlage.

Was darf ich eingeben? Hier geht es um Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse. Die Regeln aus dem Ratgeber [ChatGPT und Datenschutz](https://dein-privater-assistent.de/datenschutz-und-grenzen/chatgpt-datenschutz-dsgvo/) lassen sich direkt übernehmen.

Wie prüfe ich Ergebnisse? Zahlen, Namen, Fristen und Quellen gegen das Original, bevor etwas das Haus verlässt.

Wann muss ich etwas kennzeichnen? Seit August 2026 gelten Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte, etwa Deepfakes. Was das für Unternehmen bedeutet, erklärt der Beitrag [KI-Inhalte kennzeichnen](https://dein-privater-assistent.de/datenschutz-und-grenzen/ki-inhalte-kennzeichnen/).

## So dokumentierst du die Maßnahmen

Eine bestimmte Form schreibt niemand vor. Die Kommission empfiehlt, intern festzuhalten, welche Schulungen und Maßnahmen stattgefunden haben. Eine einfache Tabelle genügt:

| Datum | Maßnahme | Teilnehmende | Inhalte | verantwortlich |
|---|---|---|---|---|
| 05.11.2026 | Kurzschulung KI im Büro, 75 Min. | 6 Personen (Liste) | Funktionsweise, Halluzinationen, Datenschutz, Prüfpflicht | M. Krüger |
| 05.11.2026 | Nutzungsregel verteilt, Kenntnisnahme per Mail | alle | erlaubte Tools, tabu-Daten | M. Krüger |

Dazu gehört eine Liste der genutzten KI-Werkzeuge mit Zweck. Wenn ein neues dazukommt, wird die Liste ergänzt und die Regel angepasst. Mehr verlangt in einem kleinen Betrieb mit Alltagsanwendungen niemand.

Bewahre die Unterlagen so auf, dass du sie in einer Stunde wiederfindest: Schulungsfolien, Teilnehmerliste, die verteilte Regel. Wenn eine Behörde oder ein Großkunde nachfragt, zeigst du diese drei Dokumente. Gerade Konzernkunden fragen in Lieferantenfragebögen inzwischen nach dem Umgang mit KI.

## Vier Missverständnisse, die sich hartnäckig halten

„Die Pflicht gilt erst ab August 2026.“ Falsch. Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Ab August 2026 beginnen lediglich Aufsicht und Durchsetzung durch die nationalen Behörden.

„Betroffen sind nur Firmen mit Hochrisiko-KI.“ Auch falsch. Art. 4 gilt für alle Anbieter und Betreiber, unabhängig vom Risiko. Das Risiko bestimmt nur, wie umfangreich die Maßnahmen sein sollten.

„Ein Online-Kurs mit Zertifikat erledigt das Thema.“ Ein Kurs kann ein Baustein sein. Wenn er aber nichts mit den Werkzeugen und Aufgaben in deinem Betrieb zu tun hat, verfehlt er den Zweck. Die Kommission betont, dass die Maßnahmen zum Kontext passen sollen.

„Durch den Omnibus ist die Pflicht entfallen.“ Nein. Die Formulierung ist weicher geworden, die Pflicht zu handeln bleibt. Wer gar nichts unternimmt, erfüllt auch die neue Fassung nicht.

## Wer in Deutschland kontrolliert

Mit dem [KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/ki-mig/) (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, hat Deutschland die Zuständigkeiten geregelt. Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist, und zentrale Anlaufstelle. Für beaufsichtigte Finanzunternehmen ist die BaFin zuständig.

Bußgeldbeträge für Art. 4 nennt der AI Act nicht; die Kommission verweist auf nationales Recht und verlangt verhältnismäßige Sanktionen. Wer mit Millionenstrafen für fehlende Schulungen wirbt, übertreibt. Ernster ist ein anderer Punkt: Verursacht ein Mitarbeiter mit einem KI-Werkzeug einen Schaden, wird man fragen, ob das Unternehmen für ausreichende Kompetenz gesorgt hat.

## Der nächste Schritt

Wer KI-Werkzeuge im Team einführt oder eigene Assistenten aufbaut, kann Regeln und Schulung gleich mitdenken; bei größeren Vorhaben helfen Studios wie [OnlineBuilders](https://onlinebuilders.biz/solutions/ai-systems), die KI-Systeme entwickeln und betreiben.

Für die meisten reicht aber ein Nachmittag: Liste auf, welche KI-Werkzeuge in deinem Team genutzt werden, schreib die fünf Sätze der Nutzungsregel und trag einen Termin für die Kurzschulung ein. Weitere Themen rund um Recht und Risiken findest du unter [Datenschutz & Grenzen](https://dein-privater-assistent.de/datenschutz-und-grenzen/).

## Schritt für Schritt

1. **KI-Werkzeuge erfassen** Auflisten, welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden, offiziell und inoffiziell, und von wem.
2. **Rollen und Risiken einordnen** Für jede Rolle notieren, wofür KI genutzt wird und was dabei schiefgehen kann.
3. **Maßnahmen festlegen** Kurze Schulung, schriftliche Nutzungsregeln, Ansprechperson. Umfang nach Risiko staffeln.
4. **Durchführen und dokumentieren** Datum, Teilnehmende, Inhalte und verantwortliche Person festhalten.
5. **Regelmäßig aktualisieren** Bei neuen Werkzeugen, neuen Einsatzzwecken oder spätestens jährlich nachschärfen.

## Häufige Fragen

### Gilt die Pflicht auch für Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende?

Art. 4 bezieht sich auf das Personal und auf Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen umgehen. Wer allein arbeitet, hat kein Personal zu schulen. Wer Freelancer oder Dienstleister mit KI-Aufgaben betraut, sollte sie laut EU-Kommission einbeziehen.

### Brauche ich ein Zertifikat oder einen bestimmten Kurs?

Nein. Die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Welche Maßnahmen passen, hängt von Einsatz, Risiko und Vorwissen ab.

### Was droht, wenn ich nichts tue?

Der AI Act enthält für Art. 4 keinen eigenen Bußgeldkatalog; Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Relevanter ist oft die Haftungsfrage, wenn ein ungeschulter Mitarbeiter mit KI einen Schaden verursacht.

### Zählt eine Datenschutzschulung als KI-Schulung?

Nur teilweise. Datenschutz ist ein Baustein, aber KI-Kompetenz umfasst auch Funktionsweise, Grenzen wie Halluzinationen und den richtigen Umgang mit Ergebnissen.

Foto: Exec8, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=80615854)